Impressum

Impressum

Patrick Inkmann
bed-mobil.de
Dragonerstr. 12
46149 Oberhausen

Telefon: 0208-62585863
E-Mail: info@bed-mobil.de
 


 

Hinweis gemäß Online-Streitbeilegungs-Verordnung

Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: info@bed-mobil.de

Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer.



 

Disclaimer – rechtliche Hinweise

§ 1 Warnhinweis zu Inhalten
Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Allein durch den Aufruf der kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande, insoweit fehlt es am Rechtsbindungswillen des Anbieters.

§ 2 Externe Links
Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.

§ 3 Urheber- und Leistungsschutzrechte
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.

Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.

§ 4 Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Quelle: Impressum Vorlage von JuraForum.de

 

 

 

AGB

Allgemeine Mietbedingungen
1. Abschluss des Mietvertrags:
1.1. Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche
Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche
Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über den Anhänger kann
nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages
erfolgen. Der Mietvertrag kann per Post oder Telefax übermittelt werden.
1.2. Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine
Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den
Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher
vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
1.3. Das Mietobjekt darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters
nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.
2. Kündigung, Stornierungen:
2.2. Die im Mietvertrag vereinbarte Mietdauer (Termine) ist für beide Parteien verbindlich,
sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder
verkürzt werden.
2.2.1 Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes im Sine von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.
2.2.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt spätestens zum angegebenen Zeitpunkt
unter Berücksichtigung der üblichen Zeittoleranzen an den Vermieter zurückzugeben.
2.2.3. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter
den Anhänger nicht termingerecht zurückbringt und dem Vermieter übergibt. Im
Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß
§ 546 BGB in Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen.
2.2.4 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, werden folgende Stornogebühren sofort
fällig:
• Bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 30% des Mietpreises
• Vom 49. Bis 15. Tag vor Reiseantritt 75% des Mietpreises
• Ab 14. Tag vor Reiseantritt 90% des Mietpreises
• Am Tag des Reiseantritt oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs 100%
des Mietpreises
3. Allgemeine Fürsorgepflichten des Mieters, Haftung
3.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt ab dem Zeitpunkt der Übergabe so
zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter
Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten
verpflichtet:
- Das Mietobjekt bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung,
starker Schneefall) entsprechend gegen Beschädigungen zu sichern;
- Das Mietobjekt bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus auf eigene
Kosten entsprechend zu sichern, zum Beispiel durch Abstellen in einer gesicherten
Garage;
3.2. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden am Mietobjekt, die durch Verletzung
seiner Fürsorge- und Sorgfaltspflichten während der Mietzeit entstehen.
Ebenso haftet der Mieter für Verletzungen seiner Fürsorge- und Sorgfaltspflichten
durch Personen, die auf seine Veranlassung hin mit dem Mietobjekt in Berührung
kommen, worunter bspw. Betriebsangehörige oder Verwandte zu verstehen sind.
3.3. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auch alle Folgeschäden zu ersetzen,
insbesondere den Mietausfall, wenn das Mietobjekt infolge eines vom Mieter verursachten
Schadens nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann, oder
der Vermieter es nicht für eigene Zwecke nutzen kann.
3.4. Nimmt der Vermieter die Schadensbeseitigung selbst oder durch eigenen Mitarbeiter
vor, so wird hiermit ein Stundensatz je geleistete Arbeitsstunde je Mitarbeiter
in Höhe von 45 € (netto) als angemessene Ersatzleistung vereinbart.
4. Nicht unfallbedingte Schäden und technische Defekte:
4.1. Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietobjekt, die auf Bedienungsfehler
während der Mietzeit zurückzuführen sind, unbeschränkt.
4.2. Treten nach der Übergabe des Mietobjekt an den Mieter nicht unfallbedingte
technische Defekte am Fahrzeug auf, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken,
sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger
Wirkung fristlos zu kündigen, sofern es nicht möglich ist, den Defekt durch eine
Reparatur kurzfristig zu beheben.
4.3. Für die Dauer der durch einen technischen Defekt bedingten Gebrauchsbeeinträchtigung
ist der Tagesmietpreis um 1/24 je angefangene Stunde zu mindern. Der
Mieter verzichtet auch im Falle einer Kündigung auf alle weitergehenden Ansprüche,
es sei denn, für den technischen Defekt ist ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten des Vermieters ursächlich.
4.4. Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen Kündigung gemäß Ziffer 4.2., bleibt
der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung
verpflichtet. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden Ansprüche, insbesondere
Schadensersatz einschließlich Ersatz von Mangelfolgeschäden verzichten die Parteien
gegenseitig. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Defekt vom Vermieter grob
fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten ist.
4.5. Ziffern 4.2. bis 4.4. gelten nicht, sofern der Mieter gemäß Ziffer 4.1. wegen
eines Bedienungsfehlers für den Schaden haftet, das heißt der Defekt auf einen
Bedienungsfehler des Mieters zurückzuführen ist.
5. Haftung des Vermieters:
5.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter
unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Mietobjekt vor Beginn
der Mietzeit durch einen Vorschaden, Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt
bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich
ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr
möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der
Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und
Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
5.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 8.1. sind Schadensersatzansprüche
gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen,
es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur
Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter
umgehend zurückzuzahlen.
5.3. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Mietobjekt dem
vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender
Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters.
5.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der
Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit
nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen
gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit
und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Dachzeltes.
Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder
nach Überlassung entstandenen Mängel des Mietobjekts oder sonstige Schäden.
6. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges
6.1. Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre
gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.
6.2. Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung
über Rechtsstreitigkeiten die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses
entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter
seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
7 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, oder dieser
Vertrag ausfüllungsbedürftige Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.